Bundestag beschließt wegweisendes Gesetz für eine bürgerfreundliche und digitale Verwaltung
Wer will das nicht: Führerschein oder Elterngeld bequem von zu Hause beantragen, ohne die lästige Vorlage von Kopien von Personalausweis und Geburtsurkunde. Wir alle erwarten, dass Verwaltungsleistungen so einfach genutzt werden können wie zum Beispiel das Online-Banking. Das jetzt vom Bundestag beschlossenen Registermodernisierungsgesetz ist wegweisend für eine bürgerfreundliche und digitale Verwaltung. Künftig gilt: Schluss mit der Zettelwirtschaft. Das Registermodernisierungsgesetz schafft auf der Basis der Steuer-Identifikationsnummer ein registerübergreifendes Identitätsmanagement für die digitale Verwaltung.
Bürgerinnen und Bürger müssen künftig nicht mehr bei jeder Beantragung von Verwaltungsleistungen ihre in staatlichen Registern gespeicherten Daten umständlich heraussuchen und neu eingeben. Der dabei vorgesehene Datenschutz genügt höchsten Ansprüchen, und die Nutzung der Identifikationsnummer ist für die Bürgerinnen und Bürger jederzeit transparent. Ein leicht nutzbares ‚Datencockpit‘ bietet ihnen eine einfache, transparente und zeitnahe Übersicht darüber, welche Daten zwischen welchen Behörden übermittelt wurden.
Die Digitalisierung der Verwaltung wird unter Hochdruck vorangetrieben: Bis Ende 2022 sollen mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes rund 600 Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen über Verwaltungsportale bequem von zu Hause oder aus dem Büro genutzt werden können. Wir haben mit unserem Konjunkturpaket dafür gesorgt, dass in den kommenden Jahren rund 3 Milliarden Euro zusätzlich in die Mammutaufgabe der Verwaltungsdigitalisierung fließen.