Am 29.01.2021 hat der Bundestag das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen.
Rund 2 Millionen Eltern haben im vergangenen Jahr das Elterngeld bezogen – es ist die bekannteste und beliebteste Familienleistung Deutschlands. Mit der jetzt beschlossenen Reform erhalten Mütter und Väter mehr Möglichkeiten, die Zeit mit ihrem Baby und mit einer Teilzeitbeschäftigung besser zu kombinieren.
Denn die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs wird durch die Gesetzesnovelle auf 32 Stunden angehoben und der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, soll künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden bezogen werden können.
Die Reform des Gesetzes unterstützt zudem die Eltern von Frühchen, also von Kindern, die sechs oder mehr Wochen zu früh geboren wurden: Diese Familien können bis zu vier zusätzliche Elterngeldmonate erhalten. Dabei greift ein Stufenmodell – so verlängert sich der Bezug des Basiselterngeldes um einen auf 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt. Bei mindestens acht Wochen verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate, bei zwölf Wochen auf 15 Monate und bei 16 Wochen auf 16 Monate. Auf diese Weise unterstützten wir Mütter und Väter in dieser besonderen und intensiven Lebenssituation noch stärker und verschaffen ihnen zusätzliche finanzielle Spielräume.
CDU/CSU haben zudem dafür gesorgt, dass Eltern, die den Partnerschaftsbonus nehmen oder genommen haben und aufgrund der Corona-Situation mehr oder weniger arbeiten, diesen Anspruch nicht verlieren oder das Elterngeld gar zurückzuzahlen müssen. Wir greifen damit diejenigen Sorgen der Eltern unbürokratisch auf, die uns durch Zuschriften insbesondere Anfang des Jahres erreicht haben.